Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Stück Land kaufen wollen, benötigen Sie dazu einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag. Der Notar erstellt diesen und hilft Ihnen bei allen anderen Fragen in diesem Zusammenhang. Für die Erstellung eines Kaufvertrags über ein Grundstück sind wir u. a. auf die folgenden Angaben angewiesen:
- Personalien von Verkäufer und Käufer
- Grundstücksnummer
- Kaufpreis
- Tilgungsmodalitäten des Kaufpreises (Anzahlungen, Ablösung/Übernahme von Hypotheken, Sicherstellung für Grundstückgewinnsteuern oder Rückzahlung von BVG-Vorbezügen)
- Finanzierung des Kaufpreises (Finanzierende Bank, Eigenmittel, Fremdmittel, Vorbezug PK oder 3. Säule)
- Übergang von Nutzen und Gefahr
- Gewährleistung (bestehen Mängel am Grundstück? Übergabemodalitäten, Zusicherung von Eigenschaften wie Vornahme von baulichen Massnahmen, Reinigung, Räumung, etc.)
- bestehende Mietverträge
- bestehende Versicherungen
- bestehende Liegenschaftsverwaltung
- Erwerb zu Alleineigentum oder zu gemeinschaftlichem Eigentum
- Erwerb als Hauptwohnung (Wohnsitz) oder nicht → Stundung Handänderungssteuern oder nicht
- Sicherstellung Grundstückgewinnsteuer (Angaben zu Erwerbskosten der Käufer für das Grundstück)
- Träger der Verschreibungskosten (Handänderungssteuern, Notar, Grundbuchamt)